Geschichte wird nicht nur in einzelnen Kulturdenkmalen anschaulich, sondern auch in siedlungsgeschichtlichen Zusammenhängen. Zu deren Bewahrung bedarf es eines ganzheitlichen Schutzes. Dieser Erkenntnis trägt das Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg mit dem Begriff Gesamtanlage Rechnung (§ 19 DSchG). Als Gesamtanlagen kommen dabei insbesondere historische Stadt- und Ortskerne, aber auch Straßen- und Platzräume, Stadtquartiere oder historische Kulturlandschaften in Frage.