Die höheren Denkmalschutzbehörden
Hoheitliches Handeln nach außen: die Referate 21
Höhere Denkmalschutzbehörden sind die vier Regierungspräsidien in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen. Diese Verwaltungsbehörden sind neben den unteren Denkmalschutzbehörden und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberste Denkmalschutzbehörde vorwiegend für das hoheitliche Handeln nach außen zuständig. Der Gesetzesvollzug nach außen, zum Beispiel Entscheidungen in denkmalschutzrechtlichen Verfahren, liegt dabei grundsätzlich bei den unteren Denkmalschutzbehörden.