Geschichte, Auftrag, Struktur

Städtebauliche Denkmalpflege

Über das einzelne Denkmal hinaus

Kulturdenkmale stehen selten alleine. Sie sind eingebunden in eine historisch gewachsene bauliche und natürliche Umgebung. Die städtebauliche Denkmalpflege erfasst und betreut als Teil der Denkmalkunde flächenhafte historische Zusammenhänge.

Die Stadt als Denkmal - das Dorf als Denkmal

Gut erhaltene historische Stadt- oder Ortskerne können als Ganzes Gegenstand des Denkmalschutzes sein. Sie erzählen lebendig und vielschichtig vom früheren Leben, Bauen, Wirtschaften und Gestalten in einem Ort. Weist ein Ort eine hohe Dichte an historischer Überlieferung auf, besteht an seiner Erhaltung ein besonderes öffentliches Interesse. In so genannten Gesamtanlagensatzungen können die Kommunen gut überlieferte Straßen-, Platz- und Ortsbilder schützen. Baden-Württembergs Kulturlandschaft besitzt zahlreiche historische Stadt- und Dorfkerne von dieser hohen Wertigkeit.

Erfassen - Erkennen - Erhalten

Historische Ortsanalysen sowie Denkmalpflegerische Wertepläne als Instrumente der städtebaulichen Denkmalpflege veranschaulichen die Geschichte von historischen Stadt- und Ortskernen. Sie machen auf die schützenswerten Räume, Bauten und Strukturen aufmerksam. Ihr Ziel ist es, Informationen über das städtebauliche Erbe frühzeitig in Planungs- oder Sanierungsprozesse einzubringen. Zwar bedeutet Planung immer auch Veränderung und Weiterentwicklung. Mit Hilfe der Informationen der städtebaulichen Denkmalpflege kann sie aber im Bewusstsein um historische Werte handeln.

Denkmal und Landschaft – Kulturlandschaft

Viele Kulturdenkmale sind landschaftsprägend. Sie sind auf eine intakte und sinnstiftende Umgebung angewiesen. Oft gibt es bewusst hergestellte Blickbeziehungen zu ihnen, durch zugehörige Wegebeziehungen oder durch eine spezifische topografische Lage, wie das etwa bei Burgen oder Wallfahrtskirchen regelmäßig gegeben ist. Die städtebauliche Denkmalpflege vertritt in Planverfahren die Belange des so genannten Umgebungsschutzes. Ziel ist dabei der Erhalt der visuellen Integrität von Kulturdenkmalen, die in hohem Maße kulturlandschaftsprägend sind. Zudem erfasst und bewertet das Landesamt für Denkmalpflege nicht nur das gebaute Erbe, sondern auch wichtige historische Kulturlandschaften, die vom Menschen geschaffen sind. Das sind zum Beispiel die beeindruckenden historischen Terrassenweinberge in Baden-Württemberg.

Städtebauliche Denkmalpflege als Planungsberatung

Städtebauliche Denkmalpflege ist vor allem vorsorgende Denkmalpflege. Schon frühzeitig bringen die Experten auf allen Ebenen des Planens und Bauens das Thema Denkmalpflege ein. Im groben Maßstab der Regionalplanung weisen spezielle Fachbeiträge auf raumbedeutsame Kulturdenkmale und charakteristische historische Landschaften hin. Im Detailmaßstab ist die städtebauliche Denkmalpflege zum Beispiel bei städtebaulichen Wettbewerben im historischen Kontext als Fachberatung eingebunden. Das Landesamt für Denkmalpflege nimmt in Baden-Württemberg zudem die Aufgabe als Träger öffentlicher Belange (TöB) in Bauleitplanverfahren, Planfeststellungsverfahren und weiteren Planungen wahr. Über die zentrale Denkmaldatenbank ADABweb erhalten Planer und Kommunen Informationen zu den Kulturdenkmalen. Zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, zu Flurbereinigungen, zu Sanierungsplanungen und vielem mehr nehmen die städtebaulichen Denkmalpfleger Stellung und beraten die Planverfasser.

Das Landesamt für Denkmalpflege als Träger öffentlicher Belange (TöB)

Nach der vom baden-württembergischen Landtag am 26.11.2014 beschlossenen Neufassung des Denkmalschutzgesetzes werden zum 1.1.2015 die Aufgaben der fachlichen Denkmalpflege, soweit sie von den Regierungspräsidien wahrgenommen werden, im Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gebündelt. Danach ist im Bereich der Denkmalpflege ausschließlich das Regierungspräsidium Stuttgart (Abteilung 8 - Landesamt für Denkmalpflege) landesweit für die Wahrnehmung der Aufgaben als Träger öffentlicher Belange (TöB) zuständig.

Wenn Sie im Rahmen von Bauleitplanungen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), von Planfeststellungsverfahren oder von anderen Fachplanungen zuständiger Planungsträger sind, dann senden Sie bitte die offizielle Beteiligung der Denkmalpflege als TöB an das Landesamt für Denkmalpflege. Das Landesamt für Denkmalpflege prüft dann, ob Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege bzw. der Archäologischen Denkmalpflege betroffen sind und gibt gegebenenfalls entsprechende Anregungen.