Denkmale

Barrierearmut in der Denkmalpflege

Demographischer Wandel

Mit zunehmender Lebenserwartung und Rückgang der Geburtenrate steigt die Altersstruktur der Bevölkerung in Deutschland. Dieser demographische Wandel hat Auswirkungen auf alle Lebensbereiche, so auch aufs Wohnen. Wohnen im ländlichen Raum fernab von Einkaufsmöglichkeiten und ärztlicher Versorgung wird für Menschen mit körperlichen Einschränkungen immer weniger attraktiv, die Nahversorgung, öffentliche Gebäude, Häuser und Wohnungen müssen auch für sie auffindbar und nutzbar sein.

Zugangsbarrieren beseitigen ohne Verlust des Denkmals

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, heißt es in Grundgesetz und Landesverfassung. Als gleichberechtigtes Ziel steht dem Wunsch nach möglichst umfangreicher Barrierefreiheit der Denkmalschutz gegenüber. Beide Belange in Einklang zu bringen, erfordert die Suche nach kreativen, maßgeschneiderten Lösungen. Denn nur selten sind Baudenkmale und Kulturgüter für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar. So gilt es, Zugangsbarrieren zu beseitigen, ohne das Denkmal in seinem Wert zu beeinträchtigen. Nicht immer lässt sich jeder Wunsch verwirklichen, in der Regel sind aber deutliche Verbesserungen für die Betroffenen erzielbar.

Interdisziplinäres Projekt „Barrierearmes Kulturdenkmal“

Wie die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von denkmalgeschützten Gebäuden auch für Menschen mit Behinderungen möglich werden kann, erörterte die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Barrierearmes Kulturdenkmal“ unter Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege, des Wirtschaftsministeriums, Verbänden von Menschen mit Behinderungen, Kirchen, Planern, Eigentümern, Behörden und kommunalen Spitzenverbänden. Ergebnis des Prozesses ist die 2016 aufgelegte Broschüre „Barrierearmes Kulturdenkmal“ mit einer Zusammenstellung der gesetzlichen Vorgaben, Hintergrundinformationen und zahlreichen Beste-Praxis-Beispielen. Die Broschüre steht im Warenkorb der Website (Link in der Spalte rechts) unter „Informationen für die praktische Baudenkmalpflege“ zum Download bereit.

Erst Barrieren erkennen, dann abbauen

Der Begriff Barrierefreiheit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Barrieren, die es im Vorfeld von Planungen erst einmal zu identifizieren gilt. Während Menschen mit Einschränkungen ihrer Mobilität beispielsweise Treppen oder Kopfsteinpflaster als Hindernis wahrnehmen, benötigen sehbehinderte Menschen je nach Grad der Einschränkungen tastbare oder akustische Orientierungshilfen, mehr Beleuchtung oder kontrastreiche Farben. Gehörlose oder schwerhörige Menschen sind auf visuelle Vermittlung angewiesen. Taktile Bodenstrukturen zur Wegweisung, Tastmodelle, die Anlage separater Geh- oder Fahrstreifen auf Kopfsteinpflasterflächen, der Einbau vom Rampen, Aufzügen und Türdrückern auf Rollstuhlhöhe sind nur einige von vielen Maßnahmen, mit der man diese vielfältigen Barrieren abbauen kann.

Frühzeitig ins Gespräch kommen mit Fachleuten

Bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen denkmalgeschützter Bauten empfiehlt es sich, frühzeitig mit Vertretern von Selbsthilfeorganisationen der Menschen mit Behinderungen, Denkmalbehörden und Fachplanern ins Gespräch zu gehen, um unter Berücksichtigung der relevanten DIN-Normen ein maßgeschneidertes denkmalgerechtes Konzept zu entwickeln. Auf diese Weise lassen sich Planungsverzögerungen und Kosten vermeiden und die Akzeptanz des Kulturdenkmals erhöhen. Hierbei hilft es, folgende Kriterien zu prüfen:

  • Optimierte Standortfindung für Aufzüge, Rampen etc. sowie weitere additive Elemente, zum Beispiel Leitsysteme
  • Minimierung der optischen Beeinträchtigung
  • Möglichst kein Eingriff in den historischen Bestand (additive Lösungen sind oft vorteilhafter)
  • Reversibilität
  • Nachhaltigkeit
  • Kostenentwicklung

Förderung möglich

Für altersgerechtes Umbauen von Denkmalen können unter Umständen Fördermittel oder Steuervorteile in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Barrierearmes Kulturdenkmal“.