Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.denkmalpflege-bw.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
- Einige wenige Filme lassen sich beim Abspielen im YouTube-Kanal nicht mit Untertitel versehen.
- Karte "Digitale Angebote"
- Linktexte
- Die Menüunterpunkte der Navigation können nicht per Tastatur erreicht werden
- Die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierfreiheit sind nicht unter Leichte Sprache ausgewiesen.
- Die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierfreiheit sind nicht unter Gebärdensprache ausgewiesen.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Organigramm Landesamt für Denkmalpflege (barrierefreies Organigramm vorhanden)
- Organigramm der Landesdenkmalpflege (barrierefreies Organigramm vorhanden)
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Bei Beanstandungen hinsichtlich der Barrierefreiheit unseres Angebots melden Sie sich gerne unter:
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Berliner Straße 12
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 / 9 04 45-109
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.