Die unteren Denkmalschutzbehörden
Zuständig für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes nach außen
Die unteren Denkmalschutzbehörden sind mit den unteren Baurechtsbehörden identisch. Dies sind im Wesentlichen die Landratsämter und die größeren Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes nach außen liegt grundsätzlich bei diesen Verwaltungsbehörden. Sie entscheiden zum Beispiel über Anträge auf Abbruchgenehmigung und sind für denkmalschutzrechtliche Genehmigungen sowie die Zustimmung zu Baugenehmigungen zuständig. Sie sind erster Ansprechpartner für die Denkmaleigentümer und treffen ihre Entscheidungen nach fachlicher Äußerung der höheren Denkmalschutzbehörde.
Fortbildungen und Informationsverstaltungen
Zur Unterstützung seiner Partner in den unteren Denkmalschutzbehörden führt das Landesamt für Denkmalpflege in Kooperation mit der höheren Denkmalschutzbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart regelmäßig die Einführungsfortbildung „Grundlagen, Verfahren und Zusammenarbeit in der Denkmalpflege“ durch. Diese wird über die Verwaltungsakademie Baden-Württemberg als Webinar ausgerichtet. Darüber hinaus richtet es jeweils am zweiten Freitag im Juli den „Tag für Ortsgespräche“ aus, bei dem das fachliche Partnerfeld zum Austausch in aktuelle Denkmalbaustellen eingeladen ist. Einblick in die Arbeitsgebiete der Bau- und Kunstdenkmalpflege vermittelt außerdem die digitale Vortragsreihe „DenkMal am Mittwoch“, die jeweils am zweiten Mittwoch im Monat von 11 bis 12 Uhr stattfindet. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender dieser Website.
Downloadbereich
Wichtiges Informationsmaterial rund um das Thema Denkmalpflege (gesetzliches Grundlagen, Leitfäden, Handreichungen, Formulare …) bietet das Landesamt für Denkmalpflege den unteren Denkmalschutzbehörden auf einer internen Wissensplattform an. Wenn Sie diese kostenfreie Plattform nutzen möchten, registrieren Sie sich bitte.