Aufgrund ihrer kulturhistorischen, rechts- und vermessungsgeschichtlichen sowie ihrer heimatgeschichtlichen Bedeutung sind Grenzsteine Kulturdenkmale, an deren Erhalt aufgrund ihres dokumentarischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg). Der Flyer informiert über diese gefährdeten Kulturdenkmale.