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Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen fördert die Sanierung des "Starentores" in Kirchheim am Neckar

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen fördert die Sanierung des "Starentores" in Kirchheim am Neckar mit 34.560 Euro aus dem Denkmalförderprogramm des Landes.

Ministerin Nicole Razavi: „Mit der Denkmalförderung unterstützen wir das große Engagement der vielen privaten, kirchlichen und öffentlichen Denkmaleigentümer. Dank ihres Einsatzes bleibt Geschichte lebendig.“

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Nicole Razavi MdL, überreicht virtuell einen symbolischen Scheck an den Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim am Neckar, Uwe Seibold.

Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

 

Im Rahmen einer digitalen Veranstaltung am heutigen Mittwoch (19. Januar 2022) überreichte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Nicole Razavi MdL, der Gemeinde Kirchheim am Neckar virtuell einen symbolischen Scheck über 34.560 Euro für die Sanierung des Torhaus Neckartor "Starentor".


„Kulturdenkmale wie dieses sind die Wahrzeichen unserer Städte und Gemeinden. Sie prägen das Bild unseres Landes; sie stiften Identität und stärken das Heimatgefühl der Menschen. Mit der Denkmalförderung des Landes unterstützen wir das große Engagement der vielen privaten, kirchlichen und öffentlichen Denkmaleigentümer. Dank ihres Einsatzes bleibt Geschichte lebendig“, sagte Ministerin Nicole Razavi.

Uwe Seibold, Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim am Neckar, sagte: „Ich freue mich sehr über die Förderung, weil mit dieser Förderung nicht nur ein rund 600 Jahre alter Zeuge der Geschichte erhalten bleiben kann, sondern auch das Starentor als Wahrzeichen der Gemeinde Kirchheim am Neckar in neuem Glanz erstrahlt.“


Das so genannte „Starentor“ bildet am östlichen Rand Kirchheims den Eingang zum historischen Ortskern. Als letztes noch erhaltenes Ortstor Kirchheims und einer der wenigen erhaltenen „Dorf-Tortürme“ in Altwürttemberg, verweist es sehr anschaulich auf die frühere Bedeutung und Wehrhaftigkeit von Kirchheim am Neckar. Das Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung diente einst wohl als Wächter- bzw. Türmerwohnung, später auch als Wohnung für Kuhhirten und sozial Schwächere.


Die Gemeinde Kirchheim am Neckar hat eine behutsame zimmermannsmäßige Instandsetzung des stark geschädigten Holztragwerks, d.h. der Fachwerkaußenwände und des Dachstuhls einschließlich der Erneuerung der Dachdeckung durchgeführt, um das aktuell nicht genutzte Bauwerk für die Zukunft zu erhalten.


Die Mittel sind Teil der dritten und letzten Tranche des Denkmalförderprogramms 2021, mit der rund 4,1 Millionen Euro für 50 Kulturdenkmale im Land zur Verfügung gestellt wurden. Rund 34 Prozent der Bewilligungen entfallen auf Vorhaben privater Eigentümer, 48 Prozent auf Vorhaben von Kirchen und 18 Prozent auf Vorhaben von Kommunen.


Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 145 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 10,7 Millionen Euro für das Denkmalförderprogramm 2021 vorgesehen werden. Hinzu kommen noch 78 Anträge mit einem Fördervolumen von 782.990 Euro, die vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart bereits fortlaufend bewilligt werden konnten. Auch 2022 wird die Denkmalförderung in entsprechendem Umfang weitergeführt werden.


Weitere Informationen


Als eines von nur wenigen Bundesländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Die Fördermittel stammen über-wiegend aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.


Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.


Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de


Bildunterschrift: Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Nicole Razavi MdL, überreicht virtuell einen symbolischen Scheck an den Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim am Neckar, Uwe Seibold.
Bildquelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg