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Rund 6,3 Millionen Euro für Kulturdenkmale: Land gibt zweite Tranche des Denkmalförderprogramms 2022 frei

Ministerin Razavi: „Kulturdenkmale verbinden uns mit unserer Geschichte und schaffen Heimat. Sie zu erhalten, ist Herzensangelegenheit und Verpflichtung.“

Pressemeldung Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

 

Zum Erhalt und zur Sanierung von 75 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen weitere insgesamt 6,3 Millionen Euro freigegeben.

 

„Kulturdenkmale sind viel mehr als die Summe alter Mauern und Steine. Sie prägen das Gesicht unserer Städte und Dörfer, sie verbinden uns mit unserer Geschichte und schaffen Heimat. Sie für künftige Generationen zu erhalten, ist für uns eine Herzensangelegenheit und Verpflichtung“, sagt die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi MdL: „Mein großer Dank gilt den vielen Denkmaleigentümern im Land, aber auch den Vereinen, Kirchen, Kommunen, Initiativen und Privatpersonen, die sich für den Erhalt unserer Denkmale einsetzen. Nur dank ihres großen Engagements ist es möglich, unser historisch-kulturelles Erbe zu bewahren und für die Zukunft mit Leben zu füllen.“

 

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben

 

Im Rahmen dieser zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2022 entfallen 30 Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümerinnen und Eigentümer, 29 auf solche von Kirchen und 16 auf Vorhaben von Kommunen.

 

Gefördert werden sollen beispielsweise die Fassaden- und Dachinstandsetzung der Kapellenkirche in Rottweil mit 441.600 Euro, die Außeninstandsetzung des Chors / Chorumgangs sowie die Instandsetzung der Nordfassade der Evangelischen Kirche Sankt Leonhard in Krittligen mit 43.690 Euro, die Restaurierung des Westturms der Evangelischen Marienkirche in Reutlingen mit 159.110 Euro, die Außensanierung der Katholischen Kirche St. Petrus und Paulus in Bad Schussenried-Steinhausen mit 128.050 Euro, die Sanierung des Hauptchors und der Chorfenster der Ritterstiftskirche mit 175.780 Euro sowie die Sanierung der Fassade der Kustodie und die Dechanei des ehemaligen Ritterstifts in Bad Wimpfen mit 45.530 Euro sowie 33.270 Euro und die restauratorische Sanierung des Kirchenschiffs der Katholischen Stiftskirche St. Cyriakus in Wiesensteig mit bis zu 143.310 Euro.

 

Auch kommunale Maßnahmen sind in dieser zweiten Tranche für eine Förderung vorgesehen: zum Beispiel die Fassadensanierung des Rathauses in Schwäbisch Gmünd mit 137.810 Euro, die Instandsetzung des Marktplatzbrunnens in Stuttgart mit 106.270 Euro, die Sanierung einzelner Mauerabschnitte sowie die Sanierung einzelner Gewölbe an der Burg Wertheim mit 35.000 Euro beziehungsweise 82.230 Euro und die Sanierung des St. Andrésche Schlösschens in Bad Friedrichshall-Kochendorf mit 78.040 Euro.

 

Zuwendungen erhalten ebenfalls auch private[1] Vorhaben, beispielsweise für die Gesamtsanierung eines Wohnhauses in Marxzell, für die Fassaden-, Dächer- und Fenstersanierung, für die Sanierung der Stützpfeiler des Treppenwegs der Burg Meersburg und für die Sanierung des Gasthaus Traube in Sindelfingen.

 

[1] Hinweis: Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.

 

 

Weitere Informationen

 

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen.

Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

 

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de

 

Birgit Soritsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


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