Pressemitteilung Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, überreichte gestern (17. April 2024) im Stuttgarter Landtag symbolische Schecks an sieben Denkmaleigentümerinnen und –eigentümer aus Baden-Württemberg. Das Land unterstützt sie bei der Sanierung ihrer Kulturdenkmale jeweils mit einer Förderung im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2024.
In ihrer Rede dankte Ministerin Razavi den Anwesenden stellvertretend für die vielen Eigentümerinnen und Eigentümern von Kulturdenkmalen im ganzen Land. Sie sagte: „Ich freue mich über alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die mit ihrem Engagement einen wichtigen Beitrag leisten, damit das kulturelle Erbe unseres Landes für künftige Generationen bewahrt wird. Ich bin froh darüber, dass wir Sie beim Erhalt ihres Kulturdenkmals mit der Denkmalförderung des Landes unterstützen können.“
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gab für die erste Tranche des Denkmalförderprogramms 2024 rund 5,1 Millionen Euro zur Förderung des Erhalts und zur Sanierung von 51 Kulturdenkmalen frei.
Ministerin Nicole Razavi MdL überreichte symbolische Schecks für folgende private, kommunale und kirchliche Maßnahmen:
- Zimmerer- und Dachdeckungsarbeiten für das ehemalige Pfarrhaus in Neuhausen-Worndorf, 53.520 Euro
- Sanierung des Holzgittertragwerks und der Stahlbauteile sowie die Erneuerung der Holzrandträger und Dachmembran der Multihalle in Mannheim, 500.000 Euro
- Notabbau, Voruntersuchung, Restaurierung und Instandsetzung der Eisenbahn Belvedere Pergola in Schwäbisch Gmünd, 500.000 Euro
- Sanierung des Dachstuhls am Hauptbau der Klosteranlage in Obermarchtal, 114.040 Euro
- Restaurierung der Feldkapellen in Ravensburg-Weißenau, 36.410 Euro
- Sanierung der äußeren Fassadenhülle und des Daches des Vereinsheim Ravensburger Schwarze Veri Zunft e.V. in Ravensburg, 38.020 Euro
- Sanierung des Herrenhauses des Freihofs in Göppingen, 85.010 Euro
Weitere Informationen
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de
Alle Projekte, die im Rahmen der ersten Tranche der Denkmalförderung 2024 unterstützt werden: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/rund-51-millionen-euro-fuer-51-kulturdenkmale-land-gibt-erste-foerdertranche-2024-frei
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Birgit Soritsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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