Pressemitteilung Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Das Haus Palmer in Remshalden-Geradstetten (Rems-Murr-Kreis) ist vom Landesamt für Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart in die Liste der Kulturdenkmale aufgenommen worden. Das traditionelle Fachwerkhaus ist vor allem wegen der Protestbekundungen und politischen Inhalte auf der Fassade bekannt, die der so genannte Remstalrebell Helmut Palmer (1930 bis 2004) dort anbringen ließ. Als wortgewaltiger Akteur steht dieser wie kaum ein anderer für die bürgerliche Protestbewegung im Politikbetrieb Baden-Württembergs in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Helmut Palmer zählt heute nach landeskundlicher Bewertung zu den bemerkenswertesten Persönlichkeiten in der jüngeren Geschichte des Bundeslandes. Von den Zeitgenossen als Protestbürger entweder bejubelt oder kritisiert, blieb er bis zu seinem Tod im Jahr 2004 wortgewaltig und polarisierend – ein Markenzeichen seiner politischen Kommunikation und seiner Protestaktionen in der Öffentlichkeit. Für Palmers politische Kommunikation und seine Protestaktionen waren entsprechende Techniken der direkten Ansprache zur Erzeugung von Aufmerksamkeit charakteristisch – in diesem Sinne nutzte er auch sein Haus als Kommunikationsmedium. Auf die Gefache des freiliegenden Fachwerks ließ Palmer im Lauf der Jahre politische Parolen aufmalen, die er oft auch anderweitig in Inseraten, Schriften, Reden oder öffentlichen Protestaktionen verwendete.
Das Wohnhaus besitzt hohen Aussagewert zum einen für das Wirken Helmut Palmers, zum anderen für den kritischen Politikdiskurs und die Protestbewegungen der späteren Nachkriegszeit, so die Denkmalbegründung des LAD. „Es handelt sich um ein authentisches Zeugnis für das Wirken des Remstalrebellen Palmer. Das einfache Bauernhaus ist plakatives Medium des Bürgerprotestes, ein Beispiel von so genannter Protestarchitektur, anhand derer sich politische Bewegungen im öffentlichen Raum manifestieren“, fasst es Prof. Dr. Claus Wolf, Präsident des LAD, zusammen. Es handelt sich daher aus heimatgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen um ein Kulturdenkmal nach §2 des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg; an seiner Erhaltung besteht aufgrund seines dokumentarischen Wertes ein öffentliches Interesse. |
Anlagen:
Foto: Haus Palmer in Geradstetten, Quellenangabe: RPS, Dubslaff. Sie können die Fotos mit der jeweils in den Bildnamen in Klammern angegebenen Quelle gerne für Ihre Berichterstattung verwenden. |
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