Reise durch ein denkmalpflegerisches Verfahren
Archäologische Denkmalpflege
Vor der Erschließung des Baugebietes muss die Gemeinde erst einmal alle Fachleute anhören, die Träger öffentlicher Belange. Das Baugesetzbuch schreibt es so vor. Der Bebauungsplan wird deshalb auch an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart geschickt.