Restaurierung der Bau- und Kunstdenkmalpflege
„Konservieren, nicht restaurieren“
Diese Kernforderung von Georg Dehio, dem großen Kunsthistoriker und Denkmalpfleger, war zu Beginn des 20. Jahrhunderts richtungsweisend für die moderne Denkmalpflege. Sie kennzeichnet ein Umdenken im Umgang mit dem Denkmal, dem sich die Restaurierung bis heute verpflichtet fühlt.
Die Konservierung konzentriert sich auf die Erhaltung der überlieferten Substanz, wobei die authentischen Eigenschaften des Objektes durch den Eingriff möglichst wenig verändert werden sollten; wichtig sind präventive Konservierungsmaßnahmen im Umfeld, wie zum Beispiel die Stabilisierung des Klimas.
Ablesbarkeit der Eingriffe ist wichtig
Die Restaurierung beinhaltet im engeren Sinn nur Maßnahmen, die nach erfolgter Konservierung darauf abzielen, Aussage und Darstellung eines Objekts hervorzuheben beziehungsweise dessen „Ablesbarkeit“ zu erleichtern, beispielsweise durch plastische oder auch farbliche Ergänzungen von Fehlstellen. Sie können meist reversibel ausgeführt werden, um späteren Zeiten ein Rückgängigmachen zu ermöglichen. Oft sind Ergänzungen auch so ausgeführt, dass sie aus der Nähe als Zutat erkennbar sind (zum Beispiel als „Strukturretusche“. Wenn Detailrekonstruktionen für notwendig erachtet werden, sollten diese auf exakt nachvollziehbaren historischen Belegen beruhen.
Freilegung
Zu den restauratorischen Maßnahmen zählt auch das Abnehmen von Objektbestandteilen, wie dasjenige von Überzügen oder von jüngeren Farbschichten durch Freilegung. Weil damit jedoch zwangsläufig ein Verlust an Zeugniswert verbunden ist, sind für eine Reduzierung des Bestands wichtige, sorgfältig abgewogene Gründe erforderlich.
Rekonstruktion
In den Begriffskanon passt auch die Rekonstruktion, welche die Wiedererstellung gänzlich abgegangener Bereiche oder gesamter Objekte zum Ziel hat. Sie behält immer hypothetischen Charakter, auch wenn aussagekräftige Fragmente oder Quellen zur Verfügung stehen. Sie kann das historische Vorbild nicht ersetzen, sondern nur beschränkt abbilden. Im Alltag der Landesdenkmalpflege ist sie die Ausnahme.
Über 30 Jahre Restaurierung im Landesamt für Denkmalpflege
Die Bau- und Kunstdenkmalpflege in Baden-Württemberg unterhält seit über 30 Jahren einen eigenen Fachbereich Restaurierung. Seine zentralen Aufgaben sind die fachliche Betreuung von Restaurierungen am wertvollen Kulturdenkmalbestand des Landes. Dazu gehört die Beratung von Eigentümern und Planern ebenso wie die Begleitung der praktischen Ausführung durch freie Restaurierungsfachleute. Problemstellungen an herausragenden Objekten erfordern Musterrestaurierungen, die teilweise in den eigenen Ateliers durchgeführt werden. Neue Methoden werden in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen entwickelt.
Arbeitsaufteilung nach Gattungen
Die Restauratorinnen und Restauratoren des Landesamts für Denkmalpflege sind internationalen Methoden, Standards und Richtlinien verpflichtet, die auf der Grundlage einer fachspezifisch vielfältig differenzierten Hochschulausbildung beruhen. Dementsprechend sind sie für unterschiedliche, materialbezogene Bereiche zuständig: Konservierung von Stein, Glasmalerei, Metall, Wandmalerei und Architekturfassung, Gemälde, Skulptur und Ausstattung.
Besichtigung der Restaurierungsateliers
Die Restaurierunggsateliers können im Rahmen von Gruppenführungen sowie am Tag des offenen Denkmals besichtigt werden.