Denkmale

UNESCO-Welterbe

Die UNESCO

UNESCO steht für United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization = Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Sie ist eine von 16 rechtlich selbständigen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Gegenwärtig verzeichnet die UNESCO 193 Mitgliedsstaaten, der Sitz der UNESCO ist Paris. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1951 Mitglied der UNESCO.

Welterbestätten in Baden-Württemberg

In ganz Deutschland sind 52 Welterbestätten in die UNESCO-Liste eingetragen. Diese Auszeichnung erhielten in Baden-Württemberg das Zisterzienserkloster Maulbronn im Jahr 1993, die Klosterinsel Reichenau im Jahr 2000, der obergermanisch–raetische Limes im Jahr 2005, die Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen im Jahr 2011, die beiden Le Corbusier-Häuser in der Stuttgarter Weißenhofsiedlung 2016, die Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb 2017 sowie die Great Spa Towns of Europe 2021 (Stand November 2023). Die Kriterien für die Aufnahme in die Liste des Welterbes sind streng. Aufgenommen werden nur Objekte, die von „außergewöhnlichem universellem Wert" sind. Weitere Kriterien sind die Authentizität und Einzigartigkeit einer Kulturerbestätte sowie ein überzeugender Erhaltungs- und Managementplan. Anerkannte Welterbestätten sind zu regelmäßiger Berichterstattung über die Durchführung des UNESCO-Übereinkommens und den Erhaltungszustand verpflichtet.

Mitwirkung der Landesdenkmalpflege bei Projektantrag

In Baden-Württemberg werden Aufnahmeanträge von der vorgesehenen Welterbestätte mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart ausgearbeitet. Das für die Denkmalpflege zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg stellt den Antrag und leitet ihn über die Kultusministerkonferenz dem Auswärtigen Amt zu, das die Übermittlung über die Ständige Vertretung Deutschlands bei der UNESCO an das UNESCO-Welterbezentrum in Paris übernimmt. Einmal im Jahr trifft sich das Welterbekomitee, um über die Aufnahmeanträge der Staaten für neue Denkmale zu entscheiden.

Welterbestätten für künftige Generationen sichern

Gemäß dem Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von 1972 gehören die Welterbestätten zu den unschätzbaren und unersetzlichen Besitztümern nicht nur eines jeden Volkes, sondern der ganzen Menschheit. Geht eines dieser kostbaren Besitztümer verloren oder verfällt es, so schmälert dies das Erbe aller Völker der Welt. Entsprechend hat sich mit der Unterzeichnung dieser Konvention jedes Land dazu verpflichtet, die innerhalb seiner Grenzen gelegenen Welterbestätten in Bestand und Bedeutung eigenständig zu schützen, ihnen eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben und ihre Weitergabe an künftige Generationen zu sichern. Die internationale Staatengemeinschaft unterstützt diese Ziele und trägt zum Erhalt der Welterbestätte bei.