Veranstaltung

Erneuerbare Energien für Baudenkmale

- 09.10.26

Umgenutzte Reithalle in Achern. Foto: Patrick Möhrle

Im Rahmen internationaler, europäischer und nationaler Klimaschutzziele möchte das Land Baden-Württemberg einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen hin zu Netto-Treibhausgasneutralität leisten und zugleich zu einer nachhaltigen Wärmewende beitragen. 

Bereits im Jahr 2008 erwirkte der baden-württembergische Landtag mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) eine Nutzungspflicht von 10% erneuerbarer Energien bei einem Heizungsaustausch in bestehenden Wohngebäuden. Im Jahr 2015 erfolgte die Erweiterung auf bestehende Nichtwohngebäude und eine Erhöhung des Pflichtanteils auf 15%. Damit war Baden-Württemberg das erste Bundesland, welches einen verpflichtenden Einsatz erneuerbarer Energien für Bestandsgebäude einführte.

Das betrifft bis heute auch Baudenkmale. Aufgrund der vielfältigen Erfüllungsoptionen zeigte sich schnell, dass es für die meisten denkmalgeschützten Gebäude verträgliche Lösungen zur Erfüllung dieser Nutzungspflicht gibt. Nur bei wenigen Konstellationen entfällt die Forderung aufgrund eines hohen Denkmalwertes. 

Mit der schnellen Entwicklung der Technologien zeigen sich immer neue Möglichkeiten für die Bereitstellung erneuerbarer Energien am Baudenkmal. Das Arbeitsgespräch bietet den Planenden solcher Konzepte die Gelegenheit, diese einem interessierten Publikum vorzustellen und ihre Übertragbarkeit zu diskutieren. Die Bauherrschaften teilen ergänzend ihre individuellen Erfahrungen mit den vorgestellten Lösungen. 

Diese Impulse sollen dazu beitragen, unsere Baudenkmale weiterhin zu erhalten und Nutzungen dieser unter Einsatz erneuerbarer Energien zu realisieren. Damit kommen wir gemeinsam dem Ziel der Treibhausgasneutralität ein Stück näher.

 

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Veranstalter

Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart

Veranstaltungsort

Salemer Pfleghof

Untere Beutau 8-10

73728 Esslingen am Neckar