Denkmaleigentümer können steuerliche Vergünstigungen zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen in Anspruch nehmen. Der Flyer des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bietet grundsätzliche Informationen sowie praktische Hinweise zum Thema Steuererleichterungen nach dem Einkommenssteuergesetz.