Die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (Juni 2015) beinhaltet auch Änderungen im Hinblick auf die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung von denkmalgeschützten Objekten. Welche dies genau sind, erfahren Sie in der hier vorliegenden Infobroschüre.