Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde der Gewässerschutz europaweit auf ein einheitliches Fundament gestellt. Sind bei Wasserbaumaßnahmen Bodeneingriffe vorgesehen oder wird eine eigendynamische Entwicklung eines Gewässers initiiert, ist eine Beteiligung der archäologischen Denkmalpflege notwendig. Der Flyer informiert, worauf in Baden-Württemberg bei Planung und Durchführung von Wasserbaumaßnahmen zu achten ist.