Allgemeine landesweite Informationen

Junge Kulturdenkmale

Broschüre 16 x 29,7 cm, 21 Seiten, 08/2025

Das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg kennt kein Mindestalter für Kulturdenkmale. Dadurch gehören neben den Leistungen der 1960er und 1970er Jahre inzwischen auch die 1980er und 1990er Jahre zur Denkmalerfassung und konservatorischen Praxis.

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