Geschichte, Auftrag, Struktur

Wer Informiert, was ein Denkmal ist?

Es fängt mit den Fragen an:

Ist das Gebäude ein Denkmal? Welche Unterschiede gibt es bei Kulturdenkmalen? Wer kann mir das verbindlich sagen?

Erster Ansprechpartner für diese Fragen ist die Untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde der Gemeinde oder des Landkreises auf deren Gemarkung das Gebäude liegt. Diese wird Ihre Anfrage bei Bedarf an die Landesdenkmalpflege im Regierungspräsidium weiterleiten. Diese Gebietsreferenten oder -referentinnen sind Architekten und Kunstwissenschaftler, die nicht nur die Kulturdenkmale der Region sehr gut kennen, sondern auch viel Erfahrung mit entsprechenden Baumaßnahmen haben. Sie können Ihnen erklären, warum Ihre Immobilie ein Denkmal ist, das für Sie selbst und Ihre Gemeinde, Ihre Region und unser Land wertvoll ist.

Wegweiser im Umgang mit dem Denkmal