Geschichte, Auftrag, Struktur

Wer darf was planen?

Wenn es nun ein Denkmal ist, stellen sich schon die nächsten Fragen:

Wer plant? Was muss geplant werden? Wen und was brauche ich dafür?

Natürlich planen Sie zunächst einmal selbst. Bei vielen Baumaßnahmen ist ein Architekt oder eine Architektin aber nicht nur sinnvoll, sondern auch baurechtlich vorgeschrieben. Dies ist abhängig von der Art des Gebäudes und den geplanten Baumaßnahmen. Die untere Baurechtsbehörde, zugleich untere Denkmalschutzbehörde, hilft Ihnen hier weiter. Dort erfahren Sie auch, welche Genehmigungen Sie für Ihr Vorhaben brauchen.

Gut sowohl für Sie als auch für das Denkmal ist es, wenn Sie Planer, Handwerker und Bauausführende mit Know-how bei der Behandlung historischer Bausubstanz zurate ziehen. Das spart Ärger, Geld und Zeit und schont die Qualitäten Ihres Denkmals. Fragen Sie z.B. bei der Architektenkammer und den Denkmalpflegern nach und schauen Sie sich Beispiele an, auf die man Sie gerne hinweist.

Wegweiser im Umgang mit dem Denkmal