Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Mit 90.000 Bau- und Kunstdenkmalen, rund 27.000 archäologischen Denkmalen und zahlreichen Kleindenkmalen ist das Land-Baden-Württemberg ein kulturell und historisch überaus reicher Lebensraum Deutschlands. Die Landesdenkmalpflege möchte diese Kulturdenkmale schützen und sie für künftige Generationen erhalten.

 

Der Eigentümer oder Besitzer eines Kulturdenkmals hat nach dem Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG) die Verpflichtung „sein Denkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln“. Finanzielle Unterstützung erhalten die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen durch Förderprogramme und Steuererleichterungen.

Wegweiser im Umgang mit dem Denkmal