Geschichte, Auftrag, Struktur

Was ist bei Bodendenkmalen zu beachten?

Archäologische Denkmale im Boden:

Was mache ich, wenn ich auf einem solchen Grundstück bauen will?

Es kann passieren, dass beim Ausbaggern der Baugrube frühgeschichtliche Zeugnisse gefunden werden. Sollte es sich um bisher unbekannte Fundstellen handeln, muss möglichst rasch das Bürgermeisteramt oder die Archäologische Landesdenkmalpflege informiert werden, damit man entsprechend handeln kann. Es besteht Meldepflicht! Eventuell müssen die Bauarbeiten unterbrochen werden. Die untere Denkmalschutzbehörde, die über eine Baueinstellung entscheidet, wägt ab, welcher Zeitraum dem Bauherren zuzumuten ist. Die Archäologen werden die Fundstelle zügig untersuchen und dokumentieren, denn durch Baumaßnahmen werden Bodenfunde, die ja historische Zeugnisse sind, unwiederbringlich zerstört. 

 

Um Bauverzögerungen zu vermeiden, wird die Archäologische Denkmalpflege in der Regel schon frühzeitig bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen beteiligt. Auf diese Weise können dann alle Partner rechtzeitig agieren. Aber auch bei Rettungsgrabungen nach Baubeginn wird versucht, den Belangen des Bauherrn gerecht zu werden. In den meisten Fällen gelingt dies auch. Verzögerungen ergeben sich dann, wenn sich nicht alle Beteiligten an die Spielregeln halten.

Wie erkennt man eine archäologische Fundstelle?

Die archäologische Fundstelle ist oft unscheinbar – eine dunkle Verfärbung als Rest einer Siedlungsgrube, Mauerreste, deren Alter zunächst unklar ist, Knochen ob von Mensch oder Tier? In jedem Fall ist es besser, möglichst umgehend Klarheit zu bekommen und einen Experten zuzuziehen. Zahlreiche ehrenamtliche Beauftragte der Denkmalpflege stehen hierfür bereit. Sie haben schon vieles entdeckt, was dann später von großer Bedeutung war und Eigentümer und Gemeinde mit Stolz erfüllte.

 

Wegweiser im Umgang mit dem Denkmal