Geschichte, Auftrag, Struktur

Wann darf Ich mit den Maßnahmen beginnen?

Und dann stellt sich die Frage:

Wann kann ich mit dem Bauen, Sanieren oder Renovieren anfangen?

Erst wenn Sie die baurechtliche und denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die beabsichtigten Baumaßnahmen haben. Bitte keinesfalls vorher, denn auch vermeintlich kleine und gut gemeinte Eingriffe können sich für das Denkmal negativ auswirken.

Hierbei ist zudem unbedingt zu beachten, dass Genehmigungsfreiheit nach Landesbaurecht (für die nur kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen Vorhaben) nicht gleichzeitig auch Genehmigungsfreiheit nach Denkmalrecht bedeutet! Baugenehmigungen werden fast immer mit Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt. Bei Kulturdenkmalen kommt es dabei oft vor, dass bestimmte Detailausführungen während des Baus noch mit der Behörde abzustimmen sind. Vor Ausführung des entsprechenden Bauschrittes ist dies dann unbedingt zu beachten. Wenn Maßnahmen nicht aufzuschieben sind, denken Sie bitte daran, auch hier vor Beginn eine Förderentscheidung oder die Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen.

Auch Baumaßnahmen, die nur steuerlich geltend gemacht werden sollen, müssen vor der Ausführung mit der unteren Denkmalschutzbehörde im Hinblick auf die steuerliche Bescheinigung fürs Finanzamt abgestimmt sein.

Wegweiser im Umgang mit dem Denkmal