Geschichte, Auftrag, Struktur
Reise durch ein denkmalpflegerisches Verfahren
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Der Bauherr geht erst einmal ins Rathaus und fragt im Bauamt um Rat. Dort erfährt er, dass es sich bei seinem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt. Es ist in der so genannten Denkmalliste verzeichnet, die von den Experten der Denkmalpflege erstellt wurde.