Geschichte, Auftrag, Struktur

Die Oberste Denkmalschutzbehörde

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Es entscheidet über alle grundsätzlichen und landesweit bedeutsamen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere über das jährliche Denkmalförderprogramm. Es erarbeitet unter anderem die gesetzlichen Grundlagen und erforderlichen Rechtsvorschriften, bereitet Entscheidungen für die Landesregierung vor, kooperiert mit den Stiftungen des Landes, die im Bereich der Denkmalpflege tätig sind, steuert den Einsatz der Haushaltsmittel und übt die Rechts- und Fachaufsicht über die höheren und unteren Denkmalschutzbehörden aus. Das dafür verantwortliche Referat 28 „Denkmalpflege, Weltkulturerbe und Bauberufsrecht“ gehört zur Abteilung 2 „Wohnen, Städtebau, Baurecht, Denkmalpflege“.