Ausschreibung Sonderprogramm Wohnen im Kulturdenkmal des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Wohnraum schaffen und Denkmale erhalten
Der Landtag Baden-Württemberg hat für die Jahre 2022 und 2023 jeweils eine Million Euro an Landesmitteln für das von der Landesdenkmalpflege konzipierte Sonderprogramm bereitgestellt. Es richtet sich insbesondere auf die denkmalgerechte Entwicklung von Konzepten für das Wohnen in Kulturdenkmalen sowie die Ausführung von entsprechenden Maßnahmen für zu Wohnzwecken geeignete, denkmalgeschützte Gebäuden.
Ob ehemalige Landgasthöfe, landwirtschaftliche Gehöfte, Fabrikgebäude oder Fachwerkhäuser, die wieder zum Leben erweckt werden können: Das Wohnen im Kulturdenkmal kann einen beeindruckenden Charme entfalten. Beides zu verbinden ist ein Anliegen von Frau Ministerin Nicole Razavi MdL, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.
Frau Ministerin Razavi MdL hat gemeinsam mit Expertinnen und Experten das neue Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ in einer Auftaktveranstaltung am 5. Mai 2022 im historischen Beuren vorgestellt. Die Ausschreibungsunterlagen stehen hier (Spalte rechts) zum Download bereit.
Häufig gestellte Fragen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung von Konzepten zur denkmalverträglichen Wohnnutzung von Kulturdenkmalen (Instandsetzung, Umnutzung, Ausbau) sowie Leuchtturmprojekte, d.h. objektbezogene bauliche Projekte, die beispielgebend zur Schaffung von weiterem Wohnraum beitragen oder seit mindestens sechs Monaten leer stehen. Über einen separaten Aufruf im Rahmen des Sonderprogramms wird ein Multiplikatoren-Bonus für Kommunen und Landkreise angeboten. Diese Förderung richtet sich an Kommunen und Landkreise, die mit kommunalen und regionalen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen und Initiativen über das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ informieren und beraten, Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer aufmerksam machen und so zur Aktivierung und zum künftigen Wohnen in Kulturdenkmalen beitragen.
Wie hoch ist die Förderung?
Konzeptgutscheine
Ausgegeben werden „Konzeptgutscheine“ in Höhe von 5.000 Euro, 10.000 Euro, 15.000 Euro und 20.000 Euro je nach Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben an die Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereit sind, sich für ihr Kulturdenkmal ein Konzept zur Wohnnutzung erarbeiten zu lassen.
Leuchtturmprojekte
Die Förderung für Leuchtturmprojekte beträgt maximal 300.000 Euro pro Kulturdenkmal. Förderfähig sind alle Ausgaben der Kostengruppe 300 der DIN 276 im Bauwesen (Bauwerk-, Baukonstruktion), incl. der erforderlichen Planungs- und Beratungskosten.
Multiplikatoren-Bonus
Ein Multiplikatoren-Bonus wird in Höhe von 10.000 Euro als Festbetragsfinanzierung für ein Maßnahmenpaket mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 12.500 Euro bereitgestellt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind für die sog. Konzept- bzw. Leuchtturmförderung Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer, Bauunterhaltspflichtige eines Kulturdenkmals oder von ihnen Beauftragte. Es besteht also auch die Möglichkeit, dass sich ein Verein oder eine anderweitige Organisationsform um ein leerstehendes Kulturdenkmal bemüht und ein Wohnkonzept mit Zustimmung der Denkmaleigentümerin oder Denkmaleigentümers erstellen lässt.
Der Multiplikatoren-Bonus richtet sich an die Kommunen und Landkreise.
Gibt es Fristen, welches Verfahren ist einzuhalten?
Eine Antragstellung ist per E-Mail ab dem 6. Mai 2022 bis zunächst spätestens 31. Juli 2022 für den Multiplikatoren-Bonus und 30. September 2022 für Konzepte und Leuchtturmprojekte an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) möglich – solange die entsprechenden Haushaltsmittel für das Sonderprogramm zur Verfügung stehen. Das LAD berät und übernimmt die verwaltungsmäßige Abwicklung dieses Sonderprogramms.
Besteht ein Anspruch auf eine Förderung?
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Welche Folgen sind mit der Antragstellung verbunden?
Neben einem hoffentlich erfolgreichen Projekt ist mit der Antragstellung die Zustimmung zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung des Projekts durch die Landesdenkmalpflege verbunden. Auf die Förderung ist zudem in der Gestalt hinzuweisen, dass die Förderung aus Landesmitteln finanziert wird, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Wann kann begonnen werden?
Bitte warten Sie mit dem Projektstart bis zur Rechtskraft des Zuwendungsbescheides. Projekte gelten als begonnen, sobald dafür entsprechende Liefer- oder Leistungsverträge oder Planungsaufträge abgeschlossen sind. Wurde ein Projekt bereits begonnen, ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Antragsunterlagen
Ansprechpartnerin
Fachgebietsleiterin Denkmalförderung
Dienstsitz Esslingen
73728 Esslingen am Neckar
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