Geschichte, Auftrag, Struktur

Auftrag der Denkmalpflege

Für kommende Generationen bewahren

Bis heute ist es ein Grundsatz denkmalpflegerischer Arbeit, Denkmale als Zeugnisse vergangener Zeiten und Kulturen zu erhalten. Sie vermitteln nicht nur Geschichte, sondern sind Teil der Geschichte und ermöglichen es, „Geschichte anzufassen”. Deshalb ist es Aufgabe der Denkmalpflege, dazu beizutragen, diese Dokumente möglichst unverfälscht in ihrer vorhandenen Substanz zu sichern und an nachfolgende Generationen als „echtes” Kulturerbe weiterzugeben.

Aufgaben laut Denkmalschutzgesetz

Nach dem neuen Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg von 2014 gehört es zu den Aufgaben des Landesamtes für Denkmalpflege, die Kulturdenkmale zu erfassen, zu dokumentie­ren und zu erforschen, die Eigentümer zu beraten und das kulturelle Erbe sowie Maßnahmen zu seinem Erhalt in der Öffentlichkeit zu vermitteln.

Erfassen und Erforschen

Bei der Erfassung der Denkmale gilt es möglichst alles aus den unterschiedlichen Zeiten und Bereichen zu berücksichtigen: aus Ur- und Frühgeschichte, aus Mittelalter und Neuzeit. Es handelt sich um Boden- und Baudenkmale, wie z.B. Grabhügel, Friedhöfe, Burgen, Schlösser, Kirchen, Höhlen, Werkzeuge, Schmuck, Häuser, Pfahlbauten, Gartenanlagen, Wegkreuze oder um ganze Stadt- oder Dorfkerne.
Für die Beschreibung ist die Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Kultur- und Geschichtsforschung, Biologie, Anthropologie, Soziologie, Physik, Chemie, Architektur etc. unerlässlich. Nur durch interdisziplinäres Zusammenwirken kann ein Denkmal beschrieben, können die Aussagen fundiert begründet werden. Auch die Kriterien für die Bewertung dessen, was ein Denkmal ausmacht, müssen ständig überprüft, ergänzt und verändert werden.

Erhalten

Weitere Aufgaben sind die Erhaltung der Denkmale in ihrer originalen Substanz und ihre Nutzung. Es geht nicht darum, die Denkmale in Museen umzuwandeln. Vielmehr sollen sie möglichst in ihrem Umfeld erhalten und genutzt werden. Das gilt nicht nur für Kirchen, Klöster und Schlösser, sondern vor allem für Wohnhäuser, Bauernhöfe, Handwerksgebäude, Industrieanlagen und militärische Liegenschaften. Kann keine sinnvolle Nutzung erreicht werden, wird es vielfach nicht gelingen, ein Denkmal auf Dauer zu erhalten. Die Erhaltung eines Denkmals ist Aufgabe des jeweiligen Denkmaleigentümers. Durch Beratung der Denkmaleigentümer kann die Denkmalpflege im Zusammenwirken mit Sponsoren, Architekten und Restauratoren immer wieder Lösungen zum Erhalt und zur Nutzung aufzeigen.

Vermitteln

Denkmalpflege braucht das Verständnis breiter Bevölkerungskreise. Denn nur wenn Politikerinnen und Politiker, Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer und Öffentlichkeit von der Sinnhaftigkeit des Denkmalerhalts überzeugt sind, sind sie bereit, sich dafür zu engagieren. Dies kann der Fall sein durch politische Entscheidungen, die Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen oder persönlichen Einsatz z.B. in einem Förderverein. Deshalb besteht eine wichtige Aufgabe der Denkmalpflege darin, fachliche Entscheidungen und ihre Hintergründe auch den Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer und der Öffentlichkeit zu vermitteln. Der Verlust von Kulturdenkmalen bzw. ein sorgloser Umgang mit ihnen beruht oft auf Unkenntnis über ihre Bedeutung, aber auch über ihre Gefährdung.

Durch Ausstellungen, Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen, Führungen und Pressetermine wird auf verschiedensten Ebenen informiert. Eine zentrale Rolle spielt auch der Tag des offenen Denkmals, an dem jedes Jahr viele private Denkmale besichtigt werden können. Daneben liegt ein Schwerpunkt der denkmalfachlichen Vermittlung auf dem Publikationswesen. In zahlreichen Buchreihen werden die Ergebnisse aus der Arbeit der Archäologie und der Bau- und Kunstdenkmalpflege in Wort und Bild dokumentiert. Die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift „Denkmalpflege in Baden-Württemberg” kann von jedem Interessenten kostenlos bezogen werden.

 

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