Denkmale

FAQ „Sondeln“, „Sondengehen“ & „Metallsondenprospektion“

Wo liegt der Unterschied zwischen einer Beauftragung zur systematischen Metallsondenprospektion und einer Nachforschungsgenehmigung?

Nachforschungsgenehmigungen nach § 21 DSchG werden an Privatpersonen zum Zweck des „Sondelns“/„Sondengehens“ also zur Ausübung eines Hobby aufgrund der oben ausgeführten Interessensabwägung in der Regel nicht erteilt. Mit der Durchführung systematischer Metallsondenprospektionen werden vom LAD qualifizierte Sondengänger auf bestimmten Flächen beauftragt, um denkmalpflegerisch wertvolle Erkenntnisse zum oberflächennahen Metallfundvorkommen zu erhalten, um daraus ggf. weitere denkmalpflegerische Maßnahmen ableiten zu können.

Beauftragungen zur systematischen Metallsondenprospektion:

Beauftragungen zur systematischen Metallsondenprospektion erfolgen ausschließlich durch das LAD und hier in der Regel durch die zuständigen Referenten. Mit der Durchführung einer fachgerechten systematischen Metallsondenprospektion dürfen nur hinreichend qualifizierte Sondengänger beauftragt werden. Die Qualifizierung erfolgt durch die Teilnahme an einer vom LAD angebotenen Schulung. Der Teilnahmenachweis gilt als Qualifizierungsnachweis.

Wie bekomme ich eine Beauftragung zur systematischen Metallsondenprospektion?

Geschulte Sondengänger suchen aktiv nach geeigneten Flächen und fragen beim zuständigen Gebietsreferenten bzgl. einer Beauftragung an. Diese prüfen die Anfrage nach fachlichen Gesichtspunkten und stellen ggf. eine entsprechende Beauftragung aus.

Welche Flächen kommen für eine Beauftragung zur Metallsondenprospektion in Frage:

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

 

  1. 1. Die Flächen müssen überplant sein. Das heißt es besteht ein konkretes Planungsvorhaben wie beispielsweise ein gültiger Bebauungsplan (B-Plan) (§ 10 BauGB) für die Erschließung von Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebieten oder es bestehen die Planungen für Umgehungstraßen oder größere lineare Trassenprojekte der Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturplanung (Straßentrassen, Bahntrassen, Pipelinetrassen, etc.).
  2. 2. Es gibt keine in situ-Erhaltung archäologischer Befunde im Prospektionsbereich von 0 bis max. 30 cm unter Geländeoberkante. Dazu gehören Flächen die bereits gepflügt wurden wie Acker- und umgebrochenes Grünland.

Welche Maßgaben und Richtlinien sind bei einer Beauftragung zur systematischen Metallsondenprospektion zu beachten?

  • Die Beauftragung zur systematischen Metallsondenprospektion ist personengebunden und nicht übertragbar. Das heißt nur die namentlich beauftragte Person darf den Metalldetektor nutzen und die Funde bergen.
  • Die Beauftragung zur systematischen Metallsondenprospektion ist zeitlich begrenzt gültig, in der Regel 6 Monate. Sie kann aber nötigenfalls verlängert werden.
  • Die Beauftragung zur systematischen Metallsondenprospektion ist nur für die spezifizierten Flächen gültig. Eine entsprechende Karte ist Bestandteil jeder Beauftragung zur systematischen Metallsondenprospektion.
  • Die Beauftragung zur systematischen Metallsondenprospektion ersetzt nicht die privatrechtlichen Genehmigungen der Grundstückseigentümer sowie gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen insbesondere der Liegenschaftsverwaltung, der Forstverwaltung und der Naturschutzbehörden, die vom Beauftragten selbst eingeholt werden müssen.
  • Bei der Prospektionstätigkeit sind fremde Grundstücksflächen schonend zu behandeln und nach Abschluss der Prospektionstätigkeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
  • Eine Prospektion außerhalb der bezeichneten Flächen erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann unter Umständen auch einen Straftatbestand erfüllen.
  • Die Auftragserteilung beschränkt sich auf das Bergen von Funden aus der Acker- oder Humusschicht bis in eine Tiefe von maximal 30 cm unter heutiger Oberfläche.
  • Die beauftragten Sondengänger unterliegen den Weisungen durch das Landesamt für Denkmalpflege, das auch das Recht hat, jederzeit die Dokumentation und das Fundgut zu überprüfen.
  • Bei der Entdeckung von Kulturdenkmalen oder Funden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese nicht isoliert in der Ackerschicht liegen, sondern Bestandteil eines größeren Fund- oder Befundzusammenhanges sind, ist die Prospektionstätigkeit unverzüglich einzustellen, der Fundort zu markieren und das Landesamt für Denkmalpflege umgehend telefonisch oder per E-Mail zu benachrichtigen. Ein solcher Verdacht begründet sich in der Regel aus auffälligen Bodenverfärbungen, Bodenstrukturen oder dem Fund mehrerer Objekte in unmittelbarer Nachbarschaft.
  • Bei der Entdeckung von Waffen oder Munition ist die Prospektionstätigkeit sofort einzustellen, die Fundstelle zu sichern und die Polizei zu verständigen.
  • Über jeden Fund mit einem möglichen kulturhistorischen Wert ist eine anzufertigen und dieses unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege zu übermitteln. Die Funde sind so genau wie im Gelände möglich unter Einsatz eines GPS-Gerätes zu kartieren, sorgfältig zu verpacken und mindestens zweimal pro Jahr dem Landesamt für Denkmalpflege vorzulegen sowie zur wissenschaftlichen Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
  • Das bei der Prospektionstätigkeit entdeckte Fundgut wird gemäß § 23 DSchG mit der Entdeckung zum Eigentum des Landes Baden-Württemberg.
  • Zum Urheber- und Nutzungsrechten wird darauf hingewiesen, dass mit der Beauftragung zur systematischen Metallsondenprospektion keine Erlaubnis zur Veröffentlichung verbunden ist. Das LAD verfügt über die voll umfänglichen Verwertungsrechte der Funde und der Prospektionsergebnisse und entscheidet auch über in allen Fragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Es bestehen keine Ansprüche auf Zuschüsse, Ausgleichsleistungen, Kosten- oder Auslagenersatz.
  • Durch die Prospektionstätigkeit wird kein Beschäftigungsverhältnis begründet.
  • Es besteht gegebenenfalls Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a) SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und subsidiär aus den Sammelversicherungsverträgen des Landes Baden-Württemberg zum Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte. Darüber hinaus bestehen gegen das Land Baden-Württemberg keinerlei Ansprüche. Daher bedarf es bei der Prospektionstätigkeit größter Sorgfalt, um eine Eigenhaftung für verursachte Schäden zu vermeiden.
  • Eine Kopie des geltenden Auftragsschreibens ist bei der Prospektionstätigkeit griffbereit mitzuführen.

Wie funktioniert die Schulung?

Das angebotene Schulungsprogramm verfolgt das Ziel, archäologisch interessierte Sondengänger soweit zu qualifizieren, dass sie vom LAD beauftragte systematische Metallsondenprospektionen unter Einhaltung wissenschaftlicher und denkmalpflegerischer Standards selbstständig durchführen und dokumentieren können. Es umfasst einen praktischen und einen theoretischen Teil, die auch in dieser Reihenfolge zu absolvieren sind. Die praktischen Schulungsmaßnahmen werden in Form eintägiger Schulungsprospektionen im Feld durchgeführt und werden in der Regel in der Zeit von August bis April angeboten, pro Saison üblicherweise zwischen drei und sechs. Hat der Teilnehmer mindestens drei solche Maßnahmen absolviert hat er sich für die theoretische Schulung qualifiziert. Diese umfassen eine eineinhalbtägige Schulungseinheit am LAD und eine eintägige Schulung beim KMBD. Mit der Teilnahme an dieser letzten Schulungseinheit gilt das Programm als abgeschlossen und der Teilnehmer erhält seine Schulungsbestätigung und hat die Qualifikation erworben, fortan im Auftrag des LAD Metallsondenprospektionen selbstständig auf geeigneten Flächen durchzuführen.

Voraussetzungen

Welche Grundkenntnisse muss ich mitbringen?

Archäologische Grundkenntnisse sind in jedem Fall von Vorteil und auch ein geübter Umgang mit der Metallsonde, GPS-Gerät und Fotoapparat sind hilfreich. Sie sind jedoch keine notwendigen Voraussetzungen. Wichtiger ist das archäologische Interesse, die Motivation zur Kooperation mit der Landesdenkmalpflege und die erkennbare Bereitschaft sich auch selbstständig mit den Themen „Archäologie“, Fundbestimmung und Dokumentation auseinander zu setzen.

 

Kontaktaufnahme

Der erste Schritt hin zu einer erfolgreichen Kooperation und einer ersten Beauftragung ist die Kontaktaufnahme mit dem Projekt „Metallsondenprospektion in der archäologischen Denkmalpflege – Qualifikation und Integration von Sondengängern“ am besten über die dazugehörige E-Mailadresse:

 

metallsondenprospektion(at)rps.bwl.de

 

Hier genügt es in der Regel kurz ihr Interesse zu bekunden und ihre Kontaktdaten (Name, E-Mailadresse, Postanschrift) mitzuteilen. Sie werden dann in der Regel mit ersten Informationen zur Rechtslage und dem Schulungsprogramm versorgt. Sollte sie dann weiterhin Interesse an dem angebotenen Schulungsprogramm haben, wäre der nächste Schritt ein persönliches Gespräch am Landesamt für Denkmalpflege in Esslingen.

 

Persönliches Gespräch

Vor der Aufnahme in das Schulungsprogramm steht das obligatorische persönliche Gespräch in Esslingen (ca. 30–45 Minuten), bei dem den Interessenten alle Details zum Schulungsablauf, zur Rechtslage, der Zielsetzung des Projekts und der Denkmalpflege im Allgemeinen, zur selbständigen Durchführung von beauftragen Metallsondenprospektionen etc. vermittelt werden und gleichzeitig die Motivation und Eignung des Interessenten (siehe: Welche Grundkenntnisse muss ich mitbringen?) für das Projekt beurteilt werden. Im Anschluss an das Gespräch wird in der Regel direkt über eine Aufnahme in das Schulungsprogramm entschieden.

Praktischer Teil

Mit der Aufnahme in das Schulungsprogramm werden die Teilnehmer auf den E-Mailverteiler des Projekts aufgenommen. Darüber erhalten sie u. a. die Einladungen zu den praktischen Schulungsmaßnahmen im Feld. Die mindestens dreimalige Teilnahme an einer solchen eintägigen Schulungsprospektion qualifiziert die Teilnehmer für den theoretischen Schulungsteil.

Diese eintägigen Schulungsprospektionen können im gesamten Land auf geeigneten Flächen (überplant und überackert) stattfinden. Die Einladungen erfolgen in der Regel ca. 14 Tage im Voraus über den E-Mailverteiler. Eine Anmeldung aufgrund einer Teilnehmerobergrenze ist unbedingt erforderlich. Diese Maßnahmen finden i. d. R. freitags zwischen 10 und 15 Uhr statt.

Von den Teilnehmern mitzubringen ist eine geeignete Sonde, ein Pinpointer und ein geeignetes Grabgerät. Darüber hinaus empfehlenswert sind ein GPS-Gerät und ein Fotoapparat, heutzutage auch ein Smartphone mit geeigneten Apps. Zwar wird die Vermessung und Dokumentation von den Mitarbeitern des LAD durchgeführt, aber dennoch bietet sich hier die Möglichkeit, sich in einem praktischen Umfeld mit der Funktionsweise der Geräte und Programme vertraut zu machen.

Theoretischer Teil

Der theoretische Teil des Schulungsprogramms umfasst zwei Schulungsveranstaltungen, die in einem Zweijahres-Turnus angeboten werden (ungerade Jahreszahlen):

 

Schulung am LAD in Esslingen

Die eineinhalbtägige „Theoretische Schulung für Sondengänger“ am LAD in Esslingen, macht die Schulungsteilnehmer mit den folgenden Themen vertraut:

  • 1. Einführung in die Archäologische Denkmalpflege
  • 2. Dokumentation von Metallsondenprospektionen
  • 3. Chronologischer Überblick über die Kulturgeschichte des Landes
  • 4. Fundrestaurierung

Diese Schulung wird in der Regel im April eines jeden ungeraden Jahres angeboten.

 

Schulung beim KMBD

Die eintägige Schulung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) in Sindelfingen zum Thema: „Umgang und Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln“ bildet den Abschluss des Schulungsprogramms.

Diese Schulung wird in der Regel im Mai eines jeden ungeraden Jahres angeboten. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten wird diese Schulung bei größeren Teilnehmerzahlen in mehreren Gruppen angeboten.

Kosten/Gebühren

Für die Teilnahme an dem vom LAD angebotenen Schulungsprogramm fallen keinerlei Gebühren an. Anfahrtskosten, Ausrüstung etc. müssen von den Teilnehmenden getragen bzw. gestellt werden.

Termine

Die Termine/Einladungen zu den verschiedenen Schulungsmaßnahmen werden per E-Mail an die Projektteilnehmer verschickt. Die Einladungen zu den praktischen eintägigen Schulungsprospektionen erfolgt in der Regel ca. 14 Tage im Voraus. Diese finden in der Regel freitags zwischen 10:00 und 15:00 Uhr statt.

Die Einladung für die theoretischen Schulungen werden per E-Mail an alle Teilnehmer verschickt, die sich durch die Teilnahme an mindestens drei praktischen Schulungsprospektionen qualifiziert haben.

Dauer

Wie lange es dauert bis man das Schulungsprogramm abgeschlossen hat, lässt sich aufgrund der Vielfalt der Einfluss nehmenden Faktoren nicht genau angeben. In der Regel dürften die meisten je nachdem wann sie in das Projekt aufgenommen wurden die Schulung nach eineinhalb bis zweieinhalb Jahren abgeschlossen haben.

Wartezeiten

Aufgrund der begrenzten Kapazitäten und der stetig wachsenden Zahl von Interessenten kommt es im Schulungsverlauf immer wieder zu teils erheblichen Wartezeiten. Die Zahl der Termine für die die Erstgespräche sind begrenzt, zurzeit liegt die Wartezeit für einen solchen Termin bei rund 5 Monaten.

Auch ist die Teilnehmerzahl bei den praktischen Schulungsprospektionen auf maximal 20 Teilnehmer begrenzt. Daher kann es auch beim Anmeldeverfahren zu den Schulungsmaßnahmen zu Absagen und somit zu Wartezeiten kommen.