Denkmale

FAQ „Sondeln“, „Sondengehen“ & „Metallsondenprospektion“

Was ist eine Nachforschungsgenehmigung (NFG)?

Eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) erlaubt die Durchführung von Nachforschungen. Nachforschungen sind Maßnahmen, die dem Ziel dienen, verborgene Kulturdenkmale zu entdecken. Genehmigungspflichtig ist neben Grabungen – dem häufigsten Fall der Nachforschungen – jede planmäßige Suche (z. B. Bohrungen, geomagnetische Prospektionen, aber auch systematische Feldbegehungen ohne technische Hilfsmittel mit dem Ziel des Aufsammelns von Oberflächenfunden).

Wer bekommt eine und wofür?

Zur Einholung der Genehmigung verpflichtet ist, wer Nachforschungen in eigener Verantwortung selbst durchführt oder in seinem Auftrag durchführen lässt, nicht, wer nur mitarbeitet. In Betracht kommen unternehmerisch tätige Archäologen (Grabungsfirmen, Kontraktarchäologen), Universitäten, sonstige Forschungsinstitutionen, Vereine, Gemeinden, Landkreise oder Einzelpersonen. Die Genehmigungen sind personengebunden, da die fachgerechte Durchführung von Nachforschungen – eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung – in erheblichem Maße von der Person des Inhabers der Genehmigung abhängt.

Wer bekommt keine?

Privatpersonen, die aus persönlichem Interesse oder zum Zweck der Freizeitgestaltung genehmigungspflichtige Nachforschungen durchführen wollen erhalten i. d. R. keine Nachforschungsgenehmigung. Denn vor der Erteilung einer NFG ist zwischen dem öffentlichen Interesse an der ungestörten Erhaltung von Kulturdenkmalen und dem privaten Interesse an der Entdeckung, Erforschung oder Freilegung abzuwägen. Eine Genehmigung darf daher nur erteilt werden, wenn das Interesse an einer Nachforschung das öffentliche Erhaltungsinteresse überwiegt. Der Antragsteller muss darüber hinaus über ausreichendes fachliches Wissen verfügen, so dass eine fachgerechte Dokumentation gewährleistet ist.