Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer archäologischer Kulturdenkmale
Was ist ein archäologisches Kulturdenkmal?
Die meisten archäologischen Kulturdenkmale sind im Boden verborgen. Es handelt sich dabei um Spuren und Gegenstände, die Menschen aus früheren Zeiten hinterlassen haben. Weil sie uns helfen, unsere Vergangenheit zu verstehen, sind archäologische Kulturdenkmale gesetzlich geschützt und dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Auch Eigentümer und Nutzer tragen Verantwortung für die Erhaltung der Kulturdenkmale. Deshalb wollen wir Sie einladen, die Pflege unseres wertvollen Kulturerbes gemeinsam mit den Fachbehörden voranzubringen und zu gestalten.
Was muss ich als Eigentümer und Nutzer beachten?
Im Regelfall zieht das Vorhandensein archäologischer Kulturdenkmale keine unmittelbare Nutzungseinschränkung nach sich. Die Bewirtschaftung von Gartengrundstücken und land- oder forstwirtschaftlichen Flächen bleibt davon zumeist unberührt. Erst wenn im Bereich archäologischer Kulturdenkmale tiefer gehende Bodeneingriffe geplant sind, können die Belange der archäologischen Denkmalpflege berührt sein. Zu solchen Maßnahmen gehören z.B.
im Bauwesen: Errichtung von Gebäuden, Kellern, Tiefgaragen, Swimmingpools, Versorgungsleitungen, flächige Oberbodenabträge
in der Landwirtschaft: flächenhafte Eingriffe in den gewachsenen Boden (Tiefpflügen, Tiefenlockerung, Drainagearbeiten, Einsatz von Steinfräsen)
in der Forstwirtschaft: Anlage von Rückegassen für die Waldbewirtschaftung, Einsatz schwerer Fahrzeuge (Fahrspuren)
Da solche Maßnahmen zur Zerstörung des Kulturdenkmals führen können, bedürfen sie einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Diese erteilt die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde, nachdem sie das Landesamt für Denkmalpflege angehört hat. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung kann Auflagen enthalten, die vom Bauträger befolgt werden müssen.
Auch bei beschleunigten Baugenehmigungsverfahren und genehmigungsfreien Bauvorhaben muss geprüft werden, ob Kulturdenkmale beeinträchtigt werden könnten. Die Verantwortung für die Einhaltung denkmalrechtlicher Vorgaben liegt in diesem Fall beim Bauherrn.
Wo erhalte ich Auskunft?
Auskünfte zu allen denkmalschutzrechtlichen Verfahren erteilen die zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden. Welche Untere Denkmalschutzbehörde für Sie und Ihre Anliegen zuständig ist, ist der Liste der Unteren Denkmalschutzbehörden auf der Website des Landesamtes für Denkmalpflege zu entnehmen.

