Welche finanziellen hilfen gibt es?
Die Baumaßnahmen am Denkmal kosten trotzdem Geld: Welche finanziellen Hilfen kann ich in Anspruch nehmen?
Denkmalförderprogramm des Landes
Es gibt ein Denkmalförderprogramm des Landes, das Zuschüsse für den erhöhten Erhaltungsaufwand bei Denkmalen gewährt, wenn etwa besondere Techniken, teurere Materialien und erhöhte Sorgfalt bei bestimmten Arbeiten erforderlich werden. Dieser „denkmalbedingte Mehraufwand” wird bei Privateigentümern zur Hälfte der Kosten bezuschusst, bei anderen zu einem Drittel. Nicht gefördert wird der übliche Bauunterhalt, der auch bei Nichtdenkmalen anfällt.Die Aufnahme in das Denkmalförderprogramm des Landes hängt vom Umfang der insgesamt für solche Fördermaßnahmen pro Jahr zur Verfügung stehenden Mittel ab und natürlich vor allem von der Dringlichkeit der Erhaltungsmaßnahmen für das Denkmal sowie von der Wertigkeit des Gebäudes. Beurteilt wird dies nach landeseinheitlichen Kriterien.
Förderanträge gibt es beim zuständigen Regierungspräsidium.
Der Antrag ist bis zu einem bestimmten Stichtag (z.Zt. 1. Oktober) vor dem Jahr, in dem das Projekt in das Förderprogramm aufgenommen werden soll, zu stellen.
Dafür muss das Projekt so weit entwickelt sein, dass konkrete Angaben zu Kosten und Finanzierung möglich sind und es muss im Regelfall bereits denkmalrechtlich und baurechtlich genehmigt sein.
Auch Eigenleistungen können mit diesem Programm unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Wichtig ist aber, dass Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird, noch nicht begonnen worden sind. Insbesondere in dringlichen Fällen kann mit dem Zulassungsantrag ein vorzeitiger Baubeginn beantragt werden.
Steuerliche Erleichterungen
Es gibt für Denkmaleigentümer auch steuerliche Erleichterungen (nach §§ 7i, 10f unf 11b EStG). Diese können durchaus zu höheren finanziellen Entlastungen bei Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen führen als eine Förderung. Ein Vorteil dabei ist, dass nicht nur die denkmalbeteiligten Mehrausgaben berücksichtigt werden. Um beim Finanzamt dies geltend machen zu können, braucht man eine Bescheinigung der unteren Denkmalschutzbehörde (Gemeinde oder Landratsamt), in der bestätigt wird, dass die Maßnahmen stattgefunden haben und - wichtig - mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt worden sind.Weitere finanzielle Hilfen
Weitere finanzielle Hilfen für Kulturdenkmale gewähren folgende Institutionen und können dort beantragt werden:- Deutsche Stiftung Denkmalschutz
- Denkmalstiftung Baden-Württemberg
- Landesstiftung Baden-Württemberg
- Bundesverwaltungsamt
Auch über diese Möglichkeiten berät Sie die Landesdenkmalpflege in den Regierungspräsidien.
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