Wegweiser in der Wihelma Stuttgart (Fotomontage)

Darf Ich mein Denkmal auch abreißen?

Aber auch folgender Fall könnte eintreten:
Ich kann oder will mein Denkmal überhaupt nicht erhalten oder sanieren. Was ist dann zu tun?


Bitte nicht gleich den Abriss planen, dieser könnte zu Schwierigkeiten führen, denn Sie haben aufgrund des Denkmalschutzgesetzes eine Erhaltungspflicht. Sie sollten dann eher über Verpachtung oder Verkauf nachdenken.

Die Regierungspräsidien unterhalten Datenbanken mit den verkäuflichen Denkmalen in ihrem Regierungsbezirk.
Die Referate 21 Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz in den vier Regierungspräsidien unterhalten jeweils Datenbanken mit den verkäuflichen Denkmalen in ihrem Regierungsbezirk.

Katalog der verkäuflichen Kulturdenkmale

Falls Sie nicht selbst einen Käufer suchen möchten, können Sie Ihr Objekt über den Katalog der verkäuflichen Kulturdenkmale anbieten, den jedes Regierungspräsidium für seinen Zuständigkeitsbereich führt.

Hier geht es zu den Websiten der verkäuflichen Kulturdenkmale:
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Tübingen

Für eine gewisse Zeit kann man ein Kulturdenkmal übrigens auch „einmotten”. Dabei werden nur Notsicherungsmaßnahmen vorgenommen und der Bestand so geschützt, dass umfassendere Sanierungsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können. Vielleicht findet sich ja zu späterer Zeit noch ein Liebhaber.