Die Oberste Denkmalschutzbehörde
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Es entscheidet über alle grundsätzlichen und landesweit bedeutsamen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere über das jährliche Denkmalförderprogramm. Es erarbeitet unter anderem die gesetzlichen Grundlagen und erforderlichen Rechtsvorschriften, bereitet Entscheidungen für die Landesregierung vor, kooperiert mit den Stiftungen des Landes, die im Bereich der Denkmalpflege tätig sind, steuert den Einsatz der Haushaltsmittel und übt die Rechts- und Fachaufsicht über die höheren und unteren Denkmalschutzbehörden aus. Das dafür verantwortliche Referat 93 „Denkmalpflege, Bauberufsrecht“ gehört zur Abteilung 9 des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft.
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Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (Denkmalschutz und Denkmalpflege)
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