Die höheren Denkmalschutzbehörden und regionalen Fachbehörden
Hoheitliches Handeln nach außen: Referate 21 Bau- und Denkmalschutzrecht
Höhere Denkmalschutzbehörden sind die vier Regierungspräsidien in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen. Diese Verwaltungsbehörden sind neben den unteren Denkmalschutzbehörden und dem Wirtschaftsministerium als oberste Denkmalschutzbehörde vorwiegend für das hoheitliche Handeln nach außen zuständig. Der Gesetzesvollzug nach außen, zum Beispiel Entscheidungen in denkmalschutzrechtlichen Verfahren, liegt dabei grundsätzlich bei den unteren Denkmalschutzbehörden.Verteilung der Fachaufgaben seit der Verwaltungsstrukturreform
Die fachliche, das heißt die wissenschaftliche, konservatorische und restauratorische Arbeit ist in Baden-Württemberg, seit die Verwaltungsstrukturreform am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, bei verschiedenen Organisationseinheiten in den Regierungspräsidien angesiedelt. Zuvor war das 1972 gegründete Landesdenkmalamt Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, später in Esslingen, und mit Außenstellen in Freiburg, Karlsruhe und Tübingen zentrale konservatorische Fachbehörde in Sachen Denkmalschutz und Denkmalpflege für ganz Baden-Württemberg.
Die neue Organisationsstruktur unterscheidet einerseits regionale Fach- und hoheitliche Vollzugsaufgaben, die den vier Regierungspräsidien zugeordnet sind, andererseits zentrale bzw. landeseinheitliche Fach- und Steuerungsaufgaben.
Regionale konservatorische Fachaufgaben: Referate 26 bzw. 86 Denkmalpflege
Bei den Regierungspräsidien Karlsruhe, Freiburg und Tübingen wurde in der Abteilung, die zuvor schon die rechtlichen Aufgaben der höheren Denkmalschutzbehörde (Abteilung 2) wahrgenommen hat, ein neues Fachreferat „Denkmalpflege” eingerichtet. Im Regierungspräsidium Stuttgart ist dieses Referat Teil der Abteilung 8 - Landesamt für Denkmalpflege. Die Referate Denkmalpflege sind für die regionalen konservatorischen Fachaufgaben sowohl in der Bau- und Kunstdenkmalpflege als auch in der Archäologie zuständig. Ihre Konservatoren (Kunsthistoriker, Architekten und Archäologen), Techniker und Verwaltungskräfte leisten die vielfältige fachliche Beratung der Denkmaleigentümer und unteren Verwaltungsbehörden vor Ort, nehmen fachlich in bau- und denkmalschutzrechtlichen Verfahren sowie im Rahmen der Bauleitplanung Stellung, dokumentieren und inventarisieren Kulturdenkmale. Sie bearbeiten Förderangelegenheiten im Rahmen der Vorbereitung des jährlichen Denkmalförderprogramms und begleiten bewilligte Förderprojekte bis zum Abschluss. Außerdem sind sie für archäologische Rettungsgrabungen im Regierungsbezirk und deren Auswertung zuständig.Hier gelangen Sie auf die Seiten des jeweiligen Referats in den vier Regierungspräsidien:
Freiburg, Referat 21, Bau- und Denkmalschutzrecht
Freiburg, Referat 26, Denkmalpflege
Karlsruhe, Referat 21, Bau- und Denkmalschutzrecht
Karlsruhe, Referat 26, Denkmalpflege
Stuttgart, Referat 21, Bau- und Denkmalschutzrecht
Stuttgart, Referat 86, Denkmalpflege
Tübingen, Referat 21, Bau- und Denkmalschutzrecht
Tübingen, Referat 26, Denkmalpflege
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