Bau- und Kunstdenkmalpflege
Voraussetzungen für die Erhaltung von Kulturdenkmalen
Ziel der Bau- und Kunstdenkmalpflege ist es, Denkmale als Geschichtszeugnisse in ihrem historischen Bestand und in ihrer Erscheinungsweise für zukünftige Generationen zu erhalten. Dabei ist die gelungene Erhaltung von Kulturdenkmalen stets das Ergebnis eines konstruktiven Informations- und Kommunikationsprozesses zwischen Eigentümern, Architekten, Fachingenieuren, ausführenden Handwerkern, Denkmalpflegern und anderen Beteiligten.
Fachliche Voraussetzung für denkmalverträgliche Maßnahmen an Kulturdenkmalen sind die Kenntnis über den Denkmalwert, das Wissen über den aktuellen Zustand des Kulturdenkmals und das Verständnis über die denkmalgerechten Methoden zur Erhaltung und Pflege. Weitere wichtige Schritte sind die Abstimmung der Veränderungswünsche des Nutzers mit dem Erhaltungsanliegen der Denkmalpflege, eine gemeinsam getragene Konzeption sowie die sachgerechte Durchführung der Maßnahmen.
Zuständigkeiten Referat 83 im Regierungspräsidium Stuttgart
In der Landesdenkmalpflege Baden-Württembergs sind verschiedene Referate mit der Bau- und Kunstdenkmalpflege befasst. Das Referat 83 Bau- und Kunstdenkmalpflege und Restaurierung im Landesamt für Denkmalpflege bereitet die Leitlinien des konservatorischen Handelns vor, wirkt auf die Einhaltung der Ziele eines landeseinheitlichen Vollzugs hin und unterstützt deren Umsetzung durch eigenständige Beratungskompetenz. Dienstsitz ist Esslingen am Neckar.
Im Fachgebiet Konservatorische Grundsatzfragen und Spezialgebiete werden Themen und Methoden zur Bau- und Kunstdenkmalpflege kontinuierlich weiterentwickelt. Die Ergebnisse konservatorischer Arbeit werden gebündelt und für die praktische Anwendung aufbereitet. Insbesondere in Spezialgebieten wie städtebauliche Denkmalpflege, Bautechnik, Industrie- und Technikdenkmalpflege, Gartendenkmalpflege sowie Glockendenkmalpflege betreibt Referat 83 Grundlagenarbeit und berät die Referate 26 und 86 Denkmalpflege in den Regierungspräsidien. Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Fachgebiet ist die Beschäftigung mit Kulturdenkmalen von überregionaler und nationaler Bedeutung sowie mit Welterbestätten im Lande.
Referate 26 bzw. 86 in den vier Regierungspräsidien
Die fachliche Beratung und Betreuung der Eigentümer bei Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen erfolgt in den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe und Tübingen in den Referaten 26 und im Regierungspräsidium Stuttgart im Referat 86 Denkmalpflege. Dort werden ebenso wie im Referat 83 konservatorische Konzepte für die Maßnahmen am Kulturdenkmal entwickelt und in fachlichen Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren und bei der Denkmalförderung festgehalten.
Die Gebietsreferentinnen und Gebietsreferenten der Referate 26 und 86 beraten die Denkmaleigentümer zu Fördermöglichkeiten und Steuererleichterungen für Aufwendungen an Kulturdenkmalen. Hierzu gehört die Abwicklung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens bei Zuschüssen sowie die Erteilung von Bescheinigungen bei schutzwürdigen Kulturgütern nach § 10 g Einkommensteuergesetz. Bescheinigungen nach § 7 im Einkommensteuergesetz erteilen dagegen die Unteren Denkmalschutzbehörden.
Zusammenarbeit der Beteiligten bei Zuschussanträgen
Wird eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch Dritte notwendig, erfolgt die Beratung der Antragsteller durch die Referate 26 und 86 sowie durch das Referat 83 des Landesamtes für Denkmalpflege gemeinsam. Das Fachgebiet Denkmalförderung im Landesamt übernimmt in diesen Fällen Koordinierung und Federführung. Als Drittmittelgeber kommen die Denkmalstiftung Baden-Württemberg, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Landesstiftung Baden-Württemberg und das Bundesverwaltungsamt in Frage.
Städtebauliche Denkmalpflege
Das Anliegen der Bau- und Kunstdenkmalpflege gilt nicht nur der Erhaltung und Pflege einzelner Kulturdenkmale, sondern auch der Überlieferung ihrer historisch gewachsenen baulichen und natürlichen Umgebung. Diese Aufgabe nehmen städtebauliche Denkmalpfleger wahr, die so genannten Planungsreferenten in den Referaten 26 und 86 Denkmalpflege der vier Regierungspräsidien. Ihre Arbeit ist auf flächenhafte und räumliche historische Zusammenhänge ausgerichtet. Über das einzelne Bauwerk hinaus werden dorf- und stadträumliche Strukturen und die Wechselwirkung von historischer Siedlung und Kulturlandschaft ermittelt und erklärt. Ziel ist es, die denkmalpflegerischen Belange möglichst frühzeitig zu benennen, in ihrer Bedeutung darzustellen und instrumental so aufzubereiten, dass sie unmittelbar in Raum- und Fachplanungen eingebracht und im Planungsprozess steuernd wirken können.
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