Lineare Projekte der Archäologischen Denkmalpflege
Was sind lineare Projekte?
Lineare Projekte sind denkmalpflegerische Maßnahmen, die durch Bauvorhaben verursacht werden und sich über Dutzende von Kilometern erstrecken. Oftmals überschreiten sie die Grenzen eines Regierungsbezirks. Zu den linearen Projekten zählen z. B. archäologische Ausgrabungen im Vorfeld von neu zu bauenden Autobahn- oder Eisenbahntrassen und Pipelineprojekte.
Wer ist zuständig?
Nach dem Denkmalschutzgesetz vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895) und der Verwaltungsvorschrift VwVVollzugDSchG vom 11. März 2005 – Az. 6-2550.0-1/6 ist das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 85) für die Durchführung von Schwerpunktgrabungen in allen Regierungsbezirken Baden-Württembergs zuständig. Seit dem Erlass des Innenministeriums vom 9. Mai 2006 (AZ 6-2551.3-0/1) nimmt das Landesamt für Denkmalpflege darüber hinaus die Belange der archäologischen Denkmalpflege bei Planfeststellungsverfahren und Bauleitplanverfahren wahr, sofern diese die Grenzen eines Regierungsbezirks überschreiten.
Aktuelle Projekte
Derzeit sind in Baden-Württemberg mehrere Baumaßnahmen in Planung oder in Durchführung, die linear verlaufen und die Grenzen eines Regierungsbezirks überschreiten. Hierzu zählen:
- Neu- bzw. Ausbau der Bahntrasse von Stuttgart nach Ulm
- Neu- bzw. Ausbau der Bahntrasse von Karlsruhe nach Basel
- Bau einer NATO-Pipeline
- Bau einer EPS-Leitung
- Bau einer SEL-Gasleitung
In all diesen Projekten ist das Landesamt für Denkmalpflege derzeit planerisch und archäologisch tätig.
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